Wegen Selbstverteidigung vor Gericht: Frau wehrte sich gegen grapschenden Eritreer

Symbolbild: Jirawatfoto / freepik

Ein offenkundiger Seriengrapscher aus Eritrea belästigte in der Unterführung des Hauptbahnhofs in Kaiserslautern eine 20-Jährige. Diese verteidigte sich zunächst verbal und wollte ihn dann mit einem Taschenmesser auf Abstand halten – als der Mann ihren Arm packte, stach sie zu. Ein Stich traf die Hauptschlagader des Mannes; er starb. Nun steht die Frau vor Gericht.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Man munkelt, in Deutschland komme Täter- vor Opferschutz. Der aktuelle Prozess gegen eine 20-Jährige vorm Landgericht Kaiserslautern könnte diesen Eindruck verstärken: Die junge Frau fuhr im Juni 2024 die Rolltreppe in der Unterführung des Hauptbahnhofs in Kaiserslautern hoch, als ein Eritreer, der hinter ihr fuhr, ihr an den Hintern grapschte. Videoaufnahmen belegen das.

Die Frau wich ihm aus und schrie ihn an. Die “Bild” berichtet von einer “Rangelei”. Der Mann (64 Jahre alt) hob die Hand, scheinbar abwehrend, näherte sich ihr laut RTL dann aber erneut – ein Albtraum, den viel zu viele Frauen im besten Deutschland schon erlebt haben. Die 20-Jährige zückte ein kleines Klappmesser mit 7 Zentimeter Klingenlänge, um sich zu verteidigen. Der SWR führt aus, dass der Mann sein Opfer wohl am Arm gepackt habe: Sie forderte ihn auf, sie loszulassen, versuchte, sich zu befreien, und stach dabei mit dem Taschenmesser zu. Ein Stich traf ihn in den Oberkörper, erwischte die Hauptschlagader direkt am Herz. Kurz darauf war der Eritreer tot.

Vor dem Landgericht Kaiserslautern stellt der Verteidiger der Frau klar: „Sie hatte panische Angst. Sie stach ungezielt auf den Oberkörper. Meine Mandantin hatte lediglich das Ziel, dass er sie wieder loslässt.“

Sie war nach der Rangelei und dem tödlichen Stich zunächst in einen Zug gestiegen. Von unterwegs teilte sie sich noch einem Bekannten mit: Sie glaube, sie habe gerade jemanden umgebracht, schrieb sie ihm. Kurz darauf stellte sie sich der Polizei, kam vorübergehend auch in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von Vorsatz aus, doch dieser Vorwurf wurde inzwischen fallen gelassen. Notwehr will die Staatsanwaltschaft aber auch nicht erkennen.

Die junge Frau steht nun wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Sie wird nach Jugendstrafrecht angeklagt. Ihr droht eine mehrjährige Haftstrafe. Sollte das Gericht einen minder schweren Fall anerkennen, könnte die Strafe “nur” ein Jahr betragen.

Frau des Eritreers als Nebenklägerin

RTL berichtet, dass der Eritreer vorbelastet gewesen sei: Ähnliche Vorfälle wie den in der Unterführung habe es bereits in der Vergangenheit gegeben. Das hindert die Frau des Mannes aber nicht daran, als Nebenkläger vor Gericht aufzutreten. Ihr Anwalt fordert eine höhere Anklage – nämlich Totschlag. Auch die Kinder des Eritreers saßen im Publikum. Marcel Luthe, der Vorsitzende der Good Governance Gewerkschaft, fragte ungläubig auf X: “Die Ehefrau des Triebtäters und dessen Kinder sitzen im Saal und haben die Dreistigkeit, sich als Geschädigte darzustellen?”

Luthe führte weiter aus: “Ich war fünf Jahre lang ehrenamtlicher Strafrichter und sehe hier keinerlei Relation zu all den Einstellungen der Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten. Das Opfer sitzt auf der Anklagebank.” Dem stimmen viele Kommentatoren zu.

Angesichts des traurigen Alltags in Deutschland, wo Frauen mehr und mehr zu Freiwild verkommen und jeder Gang zu Fuß zu später Stunde (oder auch das Durchqueren einer Unterführung) angstbehaftet ist, überwiegt hier das Mitgefühl mit der offensichtlich panischen jungen Frau, die um ihre körperliche Unversehrtheit bangte. Wen überrascht das bei den fast täglichen Berichten von Übergriffen und Vergewaltigungen durch Migranten, die zumeist ohne ernsthafte Konsequenzen für die Täter bleiben?

Müssen Frauen bei Übergriffen brav stillhalten?

Der Anwalt der Frau des Afrikaners befand gegenüber RTL: „Wir haben hier keine Selbstjustiz. Für das Grapschen hätten Sie ihn auf jeden Fall anzeigen müssen. Aber man kann ja nicht, wenn er sie gerade nicht angegriffen hat, und das ist aus den Bildern ersichtlich, kann man da nicht mehrfach ansetzen. Beim dritten Mal ist es ihr gelungen, ihn mit dem Messer zu treffen.“ Leider sieht die Öffentlichkeit diese Bilder nicht, weswegen die Situation schwer einschätzbar ist. Doch wie soll man das denn verstehen? Selbstjustiz impliziert einen Wunsch nach Vergeltung – doch wer denkt denn bitte im Moment eines Übergriffs durch einen körperlich deutlich überlegenen Gegner so? Was bedeutet denn “gerade nicht angegriffen”? Den Berichten zufolge hatte er sie am Arm gepackt. Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, über die der SWR berichtete, stach sie einmal zu, als sie versuchte, sich aus seinem Griff zu befreien, und das nicht in Tötungsabsicht. Hätte die Frau also einfach brav stillhalten und das Beste hoffen sollen? Sie kann ihn ja später anzeigen (falls sie dann noch dazu in der Lage ist)?

Das Urteil wird für Anfang April erwartet. Der Fall ist hochbrisant, denn während in Deutschland jedes noch so widerliche Verbrechen durch Migranten mit angeblichen psychischen Erkrankungen entschuldigt wird, scheinen die psychischen Belastungen, unter denen das Opfer des sexuellen Übergriffs stand, für viele nicht weiter von Belang zu sein. Die “Bild” wagt es gar, zu monieren, dass der 20-Jährigen keine Entschuldigung über die Lippen gekommen wäre: “Stattdessen schilderte sie, wie schwierig bisher ihr Leben gewesen sei.”

Demnach war auch bei der jungen Frau, die lange mit ihren Eltern in den USA gelebt hatte und erst 2022 wieder nach Deutschland zurückgekommen war, nicht alles eitel Sonnenschein. Sie berichtete von Mobbing und anderen sexuellen Übergriffen in der Vergangenheit, sowie von psychischen Problemen und ADHS, weswegen sie Medikamente einnahm. Anders als bei den fast täglichen Messerattacken und Belästigungen bis hin zu Vergewaltigungen durch Ausländer aus bestimmten Kulturkreisen ging die Aggression nicht von dieser Frau aus. Sie lief nicht durch die Stadt, um Menschen zu verletzen oder sie zu töten. Sie wollte nur ungestört eine Rolltreppe hinauffahren – bis der 64-Jährige meinte, sie gegen ihren Willen anfassen, bedrängen und festhalten zu müssen, woraufhin sie sich verteidigte. Hätte er das nicht getan, würde er heute noch leben. Es fragt sich: Wer ist hier Täter, wer das Opfer?

Eine harte Strafe für das Opfer eines sexuellen Übergriffs würde implizieren, dass Frauen im besten Deutschland sich in keiner Weise verteidigen dürfen, wenn sie attackiert werden. Angesichts der zahllosen liebevollen Kuschelurteile für migrantische Sexualstraftäter wäre das ein beispielloser Skandal, der den Rechtsstaat auf den Kopf stellt.

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